| Aufenthaltsbescheinigung |
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Zuständig:
Die Aufenthaltsbescheinigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, aus dem Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift ersichtlich sind. Diese Bescheinigung wird zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt und dient als Nachweis, dass Sie unter der angegebenen Anschrift im Gemeindegebiet gemeldet sind bzw. dort gemeldet waren. Die Aufenthaltsbescheinigung enthält folgende Daten zu Ihrer Person
Für welche Zwecke wird die Aufenthaltsbescheinigung benötigt Unter anderem ist eine Aufenthaltsbescheinigung bei einer Eheschließung erforderlich. Die Bescheinigung wird von Ihrer Wohnsitzgemeinde ausgestellt und muss dem Standesbeamten vorgelegt werden bei dem Sie Ihre Eheschließung vornehmen wollen. Gebühren Die Gebühr für die Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung beträgt: 5,00 €. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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