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| Kinderkrippe |
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Zuständig:
Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe nachdenken. Die Kinderkrippe ermöglicht es den Kindern mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und den Eltern ihrer Tätigkeit nachzugehen, in dem Wissen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt. Aufgenommen werden Kinder ab 1 Jahr bis unter 3 Jahre. In Einzelfällen ist auch eine Aufnahme ab einem Alter von 6 Monaten möglich. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Einzelheiten des Betreuungsverhältnisses werden durch die Kinderhausbenutzungssatzung und die Einrichtungskonzeption in Verbindung mit Ihrer Anmeldung geregelt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist die Kinderhausgebührensatzung. Für das Kinderhaus „St. Michael“ in Pfaffenhofen a.d. Glonn sind folgende monatliche Krippengebühren festgesetzt:
Bei Inanspruchnahme von Mittagessen wird dieses mit 3,00 € pro Essen abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt nach § 3 Abs 3 der Kinderkrippengebührensatzung durch Bankeinzug. Einzugsermächtigung Nähere Informationen zur Kinderkrippe erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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