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| Katasterkarte, Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug |
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Zuständig:
Einen aktuellen Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters - auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt - benötigen Sie als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr. Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren. Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben. Ablauf Sie stellen im Bauamt einen formlosen Antrag auf Einsicht in das Liegenschaftskataster beziehungsweise auf Erstellung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen. Auch Ingenieure oder Architekten können Einsicht nehmen beziehungsweise einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten, wenn sie dies im Rahmen eines Auftrages benötigen. Gebühr 30 Euro pro Auszug Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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