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Start / A - Z / Katasterkarte, Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug
Katasterkarte, Liegenschaftskataster, Einsicht und Auszug

Zuständig:

 Herr Gronegger
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -41
 Kontaktformular

Einen aktuellen Auszug aus dem darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters - auch als Katasterkarte oder Liegenschaftskarte bekannt - benötigen Sie als Grundlage für den Lageplan zum Bauantrag, zum Nachweis der Grundstücksgrenzen, für Planung und Bodenordnung sowie für den Grundstücksverkehr. Einen Lageplan benötigen Sie insbesondere für das Baugenehmigungsverfahren. Im Liegenschaftskataster sind flächendeckend und aktuell alle Flurstücke und Gebäude auf der Grundlage von Liegenschaftsvermessungen nachgewiesen und beschrieben.

Ablauf
Sie stellen im Bauamt einen formlosen Antrag auf Einsicht in das Liegenschaftskataster beziehungsweise auf Erstellung eines Auszuges aus dem Liegenschaftskataster. Dabei müssen Sie Angaben zu Ihrer Person machen, angeben, für welche Informationen Sie sich interessieren und für welchen Zweck Sie diese verwenden und für Angaben zum Eigentum ein berechtigtes Interesse darlegen. Auch Ingenieure oder Architekten können Einsicht nehmen beziehungsweise einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster erhalten, wenn sie dies im Rahmen eines Auftrages benötigen.

Gebühr
30 Euro pro Auszug




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr