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| Gewerbemeldung |
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Zuständig:
Gewerbeanmeldung Wer einen Gewerbebetrieb neu einrichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet, dieses bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes anzuzeigen (Gewerbeanzeige). Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle. Gewerbeabmeldung Bei vollständiger Aufgabe eines Gewerbes bzw. bei Verlegung des Gewerbes in eine andere Gemeinde (auch innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft) ist das Gewerbe bei der Gemeinde am Sitz des Betriebes abzumelden. Gewerbeummeldung Eine Ummeldung ist bei folgenden Änderungen des Gewerbes vorzunehmen:
Eine elektronische Gewerbemeldung ist derzeit noch nicht möglich. Wir bitten Sie daher zu den Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen vorzusprechen. Mitzubringen sind Personalausweis oder Reisepass, sowie evtl. Genehmigungen, die Sie für Ihren Gewerbebetrieb benötigen. Nähere Informationen zu Gewerbemeldungen erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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