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| Flurbereinigung |
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Zuständig:
Flurneuordnung - früher Flurbereinigung genannt - ist ein gesetzliches Instrument der Landentwicklung. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl die Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft als auch die Lösung von Landnutzungskonflikten und die Erhaltung der ökologischen Vielfalt und der landwirtschaftlichen Schönheit der Kulturlandschaft. Die Flurneuordnung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. Die Anpassung der Wirtschaftsflächen nach Lage, Form und Größe an die durch den fortschreitenden Agrarstrukturwandel veränderten betrieblichen Erfordernisse und die Erschließung der Flurlagen durch ein zweckmäßiges Wege- und Gewässernetz führen zu einer erheblichen Einsparung an Arbeitszeit und Kosten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird neben einer Zusammenlegung von Eigentumsflächen verstärkt auch die Verbesserung der Pachtstrukturen durch Abschluss von neuen Nutzungsregelungen (Freiwilliger Nutzungstausch) angestrebt. Es ist daher eigenständiger Auftrag der Flurneuordnung, die natürlichen Lebensgrundlagen und die über Jahrhunderte gewachsene Kulturlandschaft in Bayern im Interesse künftiger Generationen zu erhalten und nachhaltig weiter zu entwickeln. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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