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| Gartenwasserabzugszähler |
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Zuständig:
Gemäß § 9 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn können auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen bei der Schmutzwassergebührenabrechnung in Abzug gebracht werden. Der Nachweis ist durch einen geeichten Zähler zu erbringen. Der Einbau eines Abzugszählers erfolgt, nach Genehmigung durch die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn, durch eine anerkannte Fachfirma bzw. durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe. Eine Kopie der Rechnung über den erfolgten Einbau ist uns vorzulegen. Alle 6 Jahre ist dieser gemäß Eichgesetz auszutauschen. Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn behält sich vor, den Austausch des Zählers ggf. zu überwachen. Der Zählerstand ist unaufgefordert zum Jahresende der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen mitzuteilen. Bitte bedenken Sie, dass sich die Kosten erfahrungsgemäß auf ca. 80,00 € bis 100,00 € belaufen. Kalkulieren Sie die entstehenden jährlichen Kosten mit einer Schmutzwassergebühr für 2010 mit 1,84 € und ab dem Jahr 2011 mit 3,25 €. Schwimmbäder dürfen grundsätzlich nur über die Trinkwasserversorgung befüllt werden und sind über die gemeindliche Kanalisation zu entleeren. Auf Grund dieser Information bitten wir Sie zu prüfen, ob sich in Ihrem Fall der Einbau von zusätzlichen Wassserzählern tatsächlich rechnet. Nähere Informationen zu Abzugszählern erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen. Antrag Gartenwasserabzugszähler.pdf Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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