Login Gemeinde Odelzhausen      Gemeinde Pfaffenhofen an der Glonn      Gemeinde Sulzemoos      Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen      Schulverband

   
  • Anfahrt
  • Impressum und Datenschutz
  • Sitemap
  • A - Z

Aktuelle Termine

.
  • Altpapiersammlung der Fußballjugend
    26.05.2012
  • Maiandacht in Unterumbach
    27.05.2012
  • Leonhardiwallfahrt nach Inchenhofen
    28.05.2012...
  • Gemeinderatssitzung Pfaffenhofen
    04.06.2012...
      

rss_round

 RSS-Feeds
abonieren

Meistgelesene Beiträge Gemeinde Pfaffenhofen

  • Sitzungsprotokolle aus dem Gemeinderat Pfaffenhofen
  • Veranstaltungskalender Pfaffenhofen a.d. Glonn
  • Mitarbeiter
  • Abfuhrpläne, Abfallgebühren und Anmeldeformulare
  • Personalausweis
  • Eheschließung
  • Straßenverkehrsordnung, Baustellen
Viele Behördengänge jetzt auch online erledigen
buergerserviceonline_nav
westallianz_logo_standort_klein
  • Aktuelles
  • Rathaus
  • Gemeinde
  • Statistiken der Gemeinde
  • Energie & Umwelt
  • Leben & Wohnen
  • Termine








.  
Start / A - Z / Gartenwasserabzugszähler
Gartenwasserabzugszähler

Zuständig:

 Frau Birzele
 Erdgeschoss, Zimmer 08   
 
 Tel. 08134/ 93 08 -21
 Kontaktformular

Gemäß § 9 Abs. 4 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn können auf dem Grundstück verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermengen bei der Schmutzwassergebührenabrechnung in Abzug gebracht werden. Der Nachweis ist durch einen geeichten Zähler zu erbringen. Der Einbau eines Abzugszählers erfolgt, nach Genehmigung durch die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn, durch eine anerkannte Fachfirma bzw. durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Adelburggruppe. Eine Kopie der Rechnung über den erfolgten Einbau ist uns vorzulegen. Alle 6 Jahre ist dieser gemäß Eichgesetz auszutauschen. Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn behält sich vor, den Austausch des Zählers ggf. zu überwachen. Der Zählerstand ist unaufgefordert zum Jahresende der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen mitzuteilen.

Bitte bedenken Sie, dass sich die Kosten erfahrungsgemäß auf ca. 80,00 € bis 100,00 € belaufen. Kalkulieren Sie die entstehenden jährlichen Kosten mit einer Schmutzwassergebühr für 2010 mit 1,84 € und ab dem Jahr 2011 mit 3,25 €. Schwimmbäder dürfen grundsätzlich nur über die Trinkwasserversorgung befüllt werden und sind über die gemeindliche Kanalisation zu entleeren. Auf Grund dieser Information bitten wir Sie zu prüfen, ob sich in Ihrem Fall der Einbau von zusätzlichen Wassserzählern tatsächlich rechnet.

Nähere Informationen zu Abzugszählern erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.

Antrag Gartenwasserabzugszähler.pdf




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr