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Start / A - Z / Erbbaurecht
Erbbaurecht

Zuständig:

 Herr Gronegger
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -41
 Kontaktformular

Wer sich kein Grundstück kaufen, aber trotzdem bauen möchte, der sollte über ein Erbbaurecht nachdenken.
Das Erbbaurecht gibt einem das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Die Verträge haben häufig eine Laufzeit von 80 oder 99 Jahren. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins. Die Höhe liegt zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes.
Erbbaurechts-Grundstücke sind überwiegend im Besitz der Kirchen. Es gibt jedoch auch private Eigentümer von Grundstücken, die diese gegen Zahlung von Erbpacht den Bauherren überlassen. Endet das Erbbaurecht, erhalten Sie eine Entschädigung für Ihre Bauwerke. Welche Gebäude Sie bauen dürfen, wird ausdrücklich im Erbbaurechtsvertrag geregelt. Gebaut werden dürfen üblicherweise Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser mit Carports oder Garagen. Die Bebauung muss dem Bebauungsplan entsprechen.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr