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| Erbbaurecht |
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Zuständig:
Wer sich kein Grundstück kaufen, aber trotzdem bauen möchte, der sollte über ein Erbbaurecht nachdenken. Das Erbbaurecht gibt einem das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten. Die Verträge haben häufig eine Laufzeit von 80 oder 99 Jahren. Dafür zahlen Sie einen jährlichen Erbbauzins. Die Höhe liegt zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes. Erbbaurechts-Grundstücke sind überwiegend im Besitz der Kirchen. Es gibt jedoch auch private Eigentümer von Grundstücken, die diese gegen Zahlung von Erbpacht den Bauherren überlassen. Endet das Erbbaurecht, erhalten Sie eine Entschädigung für Ihre Bauwerke. Welche Gebäude Sie bauen dürfen, wird ausdrücklich im Erbbaurechtsvertrag geregelt. Gebaut werden dürfen üblicherweise Einfamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser mit Carports oder Garagen. Die Bebauung muss dem Bebauungsplan entsprechen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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