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| Abfallbeseitigung von öffentlichen Flächen |
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Zuständig:
Grundsätzlich ist das Ablagern von Abfallstoffen, Laub- und Gartenabfällen auf öffentlichen Flächen und Anlagen untersagt. Sollten Sie Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen feststellen, werden wir uns schnellstmöglich um die Beseitigung kümmern. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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