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| Abwassergebühren, Abwasserabrechnung |
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Zuständig:
Abwassergebühren Zur Deckung der laufenden Kosten für den Betrieb der öffentlichen Abwasserbeseitigung, dazu gehören Kanäle, Kläranlagen, Regenrückehaltebecken, Überlaufbecken, Pumpwerke u.a., erhebt die Gemeinde Abwassergebühren.Gebührenpflichtig sind die Eigentümer der Grundstücke, die an die öffentlichen Kanalleitungen angeschlossen sind. Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn hatte die Betriebskosten der Abwasserbeseitigung bis zum 31.12.2009 durch die Erhebung einer einheitlichen „Mischwassergebühr“ umgelegt. Diese orientierte sich am sog. Frischwassermaßstab. Sie umfasste nicht nur das aus dem Haushalt stammende Schmutzwasser, sondern auch das Regenwasser, das über Dachrinnen und Einläufe ebenfalls der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wird. Nach der laufenden Rechtsprechung ist eine derartige Abrechnung unzulässig. Für die Entsorgung des Schmutzwassers und des Niederschlagswassers mussten 2 getrennte Gebühren kalkuliert werden. Für den Bürger bedeutet dies insgesamt keine Erhöhung, sondern lediglich eine Umverteilung. Die Schmutzwassergebühr beträgt seit dem 01.01.2010 1,84 € Die Niederschlagswassergebühr beträgt seit dem 01.01.2010 0,29 € Im Laufe des Jahres 2010 wird die zentrale Kläranlage grundlegend umgebaut. Die Baukosten von rund 2 Mio. € wird die Gemeinde nicht in Form eines Verbesserungsbeitrages (einmalige hohe Belastung) auf die Grundstückseigentümer umlegen, sondern über die Abwassergebühren (jährliche niedrigere Zahlungen). Diese steigen dadurch wie folgt an: Die Schmutzwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2011 3,25 € Die Niederschlagswassergebühr beträgt ab dem 01.01.2011 0,41 € Abwasserabrechnung Grundlage der Abwassergebührenabrechnung ist die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn (BGS-EWS). Die Eigentümer der angeschlossenen Grundstücke erhalten einmal jährlich im Frühjahr eine Abrechnung für das abgelaufene Jahr. Die Vorauszahlung für das laufende Jahr wird zum 01.07. fällig. Absetzungen für Gartenwasser u. ä. sind durch geeignete Messvorrichtungen nachzuweisen und der Gemeinde mitzuteilen (siehe Gartenwasserabzugszähler). Entwässerungssatzung (EWS) Die Entwässerungssatzung bestimmt u.a. Begriffe rund um das Thema Entwässerungseinrichtung, wie das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie der Anschluss- und Benutzungs-zwang gehandhabt werden, die Überwachungspflichten oder welche Einleitungsbedingungen und -verbote bestehen. Die Entwässerungssatzung (EWS) ist sehr umfangreich und gibt deshalb auch noch auf zahlreiche andere Fragen Antwort. Nähere Informationen erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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