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Start / A - Z / Hundesteuer
Hundesteuer

Zuständig:

 Frau Birzele
 Erdgeschoss, Zimmer 08   
 
 Tel. 08134/ 93 08 -21
 Kontaktformular

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer deren Höhe vom Gemeinderat festgelegt wird. Rechtsgrundlage für die Erhebung ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn.

Als Jahressteuer wird die Hundesteuer jeweils für ein Kalenderjahr erhoben. Sie ist daher auch dann in voller Höhe zu entrichten, wenn die Steuerpflicht erst im Laufe des Jahres eingetreten oder bereits im Laufe des Jahres weggefallen ist. Steuerbefreiungs- bzw. Steuerermäßigungsgründe entnehmen Sie bitte § 2  der Hundesteuersatzung.

Wer im Gemeindegebiet einen über vier Monate alten Hund hält, ist verpflichtet diesen anzumelden (§ 11 Hundesteuersatzung). Hundehalter ist auch, wer einen Hund bei sich aufgenommen hat, obwohl er ihm selbst nicht gehört. Für jeden Hund wird eine Hundemarke ausgegeben, die auch getragen werden sollte, um den Hund eindeutig zu identifizieren.

Hundesteuersätze
  • für den ersten Hund                             30,00 €
  • für den zweiten Hund                           80,00 €
  • für jeden weiteren Hund                      100,00 €
  • für Kampfhunde                                  600,00 €

Kampfhunde sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Auch Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden zählen als Kampfhunde.

                                
Anmeldeformular
  Abmeldeformular
            
 
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   buergerserviceonline_abmeld_hund

Bitte beachten Sie, dass bei Umzug bzw. Wegzug der Hund separat im Steueramt abgemeldet werden muss. Falls das Tier stirbt, ist eine entsprechende Bescheinigung des Tierarztes oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt der Gemeinde vorzulegen.

Nähere Informationen zur Hundesteuer erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen.

HINWEIS:
Nutzen Sie den bequemen Bankeinzug, indem Sie unserer Kasse eine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Die Abgaben werden von Ihrem Konto abgebucht, Sie brauchen sich nicht um die rechtzeitige Bezahlung zu kümmern.

Einzugsermächtigung

Formular herunterladen, ausfüllen, ausdrucken und in den Briefkasten der Verwaltungsgemeinschaft - fertig!




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr