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| Baulandumlegung |
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Zuständig:
Nach dem Baugesetzbuch können Grundstücke zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete so umgelegt werden, dass sie zweckmäßig zu nutzen sind. Die Gemeinde kann die Baulandumlegung zur Verwirklichung eines Bebauungsplans anordnen. Sinn der Umverteilung ist ein Interessensausgleich zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und den Interessen der Allgemeinheit. Der Wert des Grundeigentums des Einzelnen darf durch die Umlegung nicht geringer werden. Ziel ist es, dass jeder ein dem Verkehrswert und der Lage nach möglichst gleichwertiges Grundstück bekommt. Sofern der Wert des neuen Grundstücks geringer als der des alten ist, bekommt der Eigentümer die Differenz ausbezahlt. Hinweis: In Ausnahmefällen ist es auch möglich, dass der Grundstückseigentümer ein neues Grundstück außerhalb des Umlegungsgebietes erhält oder mit Geld abgefunden wird. Sofern mit den beteiligten Grundeigentümern eine andere einvernehmliche Lösung gefunden wird, muss kein Umlegungsverfahren durchgeführt werden. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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