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| Erschließungsbeiträge |
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Zuständig:
Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung sehen vor, dass Grundstückseigentümer, ihr Grundstück an eine öffentliche Entwässerungseinrichtung anschließen und einmalige Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip an der Finanzierung dieser Einrichtung. Der Erschließungsbeitrag richtet sich nach den tatsächlich entstehenden Kosten. Kanal Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines alten größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig, so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Auch wenn bereits eine Straße an Ihr Grundstück führt, so können dennoch Erschließungskosten für Kanal anfallen. Den Kanalanschluss vom Gebäude bis zum Sammler zahlt der Bauherr zu 100 %, dazu kommen noch Abwassergebühren, die sich nach der Grundstücksgröße und dem Gebäudevolumen richten. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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