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Erschließungsbeiträge

Zuständig:

 Herr Gronegger
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -41
 Kontaktformular

Die örtlichen Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung sehen vor, dass Grundstückseigentümer, ihr Grundstück an eine öffentliche  Entwässerungseinrichtung anschließen und einmalige Herstellungsbeiträge leisten müssen. Sie beteiligen sich damit nach dem Solidarprinzip an der Finanzierung dieser Einrichtung. Der Erschließungsbeitrag richtet sich nach den tatsächlich entstehenden Kosten.

Kanal

Ist Ihr Grundstück noch nicht erschlossen oder wird aufgrund der Teilung eines alten größeren Grundstücks in mehrere Bauplätze eine erneute Erschließung notwendig, so müssen diese Kosten in der Finanzplanung berücksichtigt werden. Auch wenn bereits eine Straße an Ihr Grundstück führt, so können dennoch Erschließungskosten für Kanal anfallen. Den Kanalanschluss vom Gebäude bis zum Sammler zahlt der Bauherr zu 100 %, dazu kommen noch Abwassergebühren, die sich nach der Grundstücksgröße und dem Gebäudevolumen richten.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr