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| Wehrerfassung |
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Zuständig:
Die Wehrerfassung dient dazu den Personenkreis festzustellen, welcher der allgemeinen Wehrpflicht unterliegt. Im Alter von circa 17 Jahren werden Männer von der Hauptwohnsitzgemeinde erfasst und erhalten vom Meldeamt eine Mitteilung, dass die persönlichen Daten dem Kreiswehrersatzamt zur Verfügung gestellt werden. Die persönlichen Angaben sollten vom Betroffenen überprüft werden. Wenn diese Daten nicht stimmen müssen die Abweichungen der Meldebehörde mitgeteilt werden, so dass die richtigen Daten dem Kreiswehrersatzamt übermittelt werden können. Einige Zeit später setzt sich dann das Kreiswehrersatzamt wegen der Musterungsvorbereitung mit dem Betroffenen in Verbindung. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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