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| Verkehrsrechtliche Anordnungen für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum |
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Zuständig:
Für Arbeiten, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, ist eine verkehrsbehördliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehrsfluss so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und dass der Verkehr sicher an der Arbeitsstelle vorbei geführt werden kann. Die Verkehrsführung wird auf Grund solcher Arbeiten angepasst. Oft ist es dazu nötig, Verkehrszeichen oder Markierungen zu entfernen bzw. abzudecken und neue Schilder aufzustellen. Das Recht auf Nutzung einer öffentlichen Fläche, z.B. für die Aufstellung von Containern oder die Lagerung von Baumaterial, ist damit in der Regel nicht verbunden. Bitte beachten Sie deshalb, dass Sie zusätzlich zur verkehrsrechtlichen Anordnung der Schilder ggf. weitere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung, Trassen- oder Aufbruchgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis etc.) benötigen. Unterlagen Wir benötigen den ausgefüllten Antrag, entsprechende Lagepläne und einen Verkehrszeichenplan bzw. auf die jeweilige Verkehrssituation angepassten Regelplan. Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) die Verkehrszeichenpläne in genehmigungsfähiger Form selbst beibringen müssen! Dauer Je nach Umfang der Baumaßnahme dauert die Bearbeitung des Antrages eine bis drei Wochen. Bitte denken Sie deshalb daran, den Antrag rechtzeitig vor Beginn Ihrer Baumaßnahme zu stellen. Die Aufstellung von Verkehrszeichen ist grundsätzlich erst gestattet, wenn sie angeordnet worden sind! Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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