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| Stundung von Forderungen |
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Zuständig:
Da Mahnungen und Vollstreckung für Sie sehr kostenintensiv werden, sollten Sie einen Ratenzahlungs- / Stundungsantrag auf jeden Fall vor Fälligkeit der Forderung stellen. Der Antrag ist schriftlich beim Kassen- und Rechnungswesen der Gemeinde zu stellen. Grundsätzlich ist es notwendig, diesem Antrag Unterlagen bzgl. Ihrer Vermögensverhältnisse, Einkünfte und Ausgaben beizufügen. Bitte beachten Sie, dass Ratenzahlungen und Stundungen in der Regel zinspflichtig sind. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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