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| Schülerbeförderung |
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Zuständig:
Die Schülerbeförderung umfasst den Weg von der Wohnung zur Schule und nach Hause. Seitens des Schulverbandes Odelzhausen besteht eine Pflicht zur kostenlosen Beförderung zur Schule Odelzhausen und zurück für Grundschüler, bei denen die Entfernung zwischen Wohnung und Schule über 2 km beträgt. Bei Hauptschülern besteht ein kostenloser Beförderungsanspruch, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule über 3 km beträgt. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind mit dem Bus zur Schule fährt, können wir Ihnen Langzeitfahrkarten für das ganze Schuljahr anbieten. Ihr Kind bekommt dann einen Fahrausweis (gültig für ein Schuljahr von September bis Juli). Für die Ausstellung des Fahrausweises benötigen wir einige Angaben von Ihnen und ein Passfoto. Auf die Rückseite des Fotos schreiben Sie bitte den Namen des Kindes. Für die übrigen Angaben erhalten Sie von der Schule einen so genannten Erfassungsbogen. Den Bogen und das Foto können Sie entweder in der Schule oder direkt bei uns im Rathaus abgeben. (Ganz wichtig: Ohne Foto kann der Ausweis nicht ausgehändigt werden!) Ausnahmen gelten für die Schülerinnen und Schüler, die in Höfa und Taxa wohnen. Sollten Sie hierzu fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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