|
| Kinderreisepass |
|
Zuständig:
Ein Kinderreisepass kann für Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden. Beantragung: Antragsteller sind die Eltern (bitte Ausweis oder Pass vorlegen). Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, ist der Ausweis oder Pass sowie ein rechtskräftiger Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Hinweis: Kinder müssen bei der Antragstellung mit anwesend sein. Erforderliche Unterlagen:
Gültigkeitsdauer: Sechs Jahre, maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|