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Gastschulantrag

Zuständig:

 Frau Winterholler
 Erdgeschoss, Zimmer 03 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -22
 Kontaktformular

Schulpflichtige Kinder der Volksschulen erfüllen ihre Vollzeitschulpflicht in der Schule, in der sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten kann aus zwingenden persönlichen Gründen der Besuch einer anderen Volksschule gestattet werden.
Der Antrag auf Genehmigung zum Gastweisen Schulbesuch ist bei der Wohnsitzgemeinde zu stellen.
Eine ausführliche Begründung unter Beigabe von Nachweisen ist erforderlich.
Die Gemeinde erstellt dann im Einvernehmen mit dem aufnehmenden Schulaufwandsträger nach Anhörung der betroffenen Schulen einen Gastschulbescheid.
Für die Kosten der Fahrt zum Unterricht müssen die Erziehungsberechtigen in der Regel selbst aufkommen.

Gastschulantrag




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr