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| Fischereischeine, Fischereiabgabe |
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Zuständig:
Wer die Fischerei ausübt, muss einen Fischereischein besitzen und diesen beim Fischen bei sich haben. Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für das betreffende Jahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde. Fischereischein auf Lebenszeit Im Regelfall wird der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Der Antragsteller muss das zehnte Lebensjahr vollendet haben und einen Sachkundenachweis (Zeugnis über die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung) vorlegen können. Beim Fischereischein auf Lebenszeit kann die Fischereiabgabe wahlweise für 1 Jahr, 5 Jahre oder 10 Jahre gezahlt werden. Nach Ablauf des gewählten Zeitraumes wird die Fischereiabgabe dann gesondert erhoben. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:
Jahresfischereischein Ein Jahresfischereischein kann nur für die in Ausbildung befindlichen Fischwirte bzw. Fischmeister, Biologen für Fischereigewässer oder Förster, die in Fischereikunde geprüft sind, ausgestellt werden. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:
Jugendfischereischein Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, können ohne Sachkundenachweis einen Jugendfischereischein erhalten, der jeweils nur ein Kalenderjahr gilt. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. Erforderliche Unterlagen für die Beantragung:
Fischereiabgabe für Fischereischein auf Lebenszeit Es kann entschieden werden, ob die Fischereiabgabe für die gesamte Lebenszeit als Einmalzahlung oder nur für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichten werden soll. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich bei der Einmalzahlung für die gesamte Lebenszeit nach dem Alter des Antragstellers und beträgt ab dem: 14 bis zum 22 Lebensjahr = 300.- € Wer die Fischereiabgabe bei der Ausstellung des Scheins nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit, die Fischereiabgabe für die Dauer von jeweils fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe:
Fischereiabgabe für den Jugendfischereischein ab 10 - 14 Jahren = 10.00 € Fischereiabgabe bei Ausstellung von Jahresfischereischeinen beträgt: 15,- € Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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