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Start / A - Z / Feuerwerk (Abbrennerlaubnis)
Feuerwerk (Abbrennerlaubnis)

Zuständig:

 Frau Bübl
 Obergeschoss, Zimmer 10 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -17
 Kontaktformular

Kleinfeuerwerke

Nur an Silvester (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse II von Privatpersonen ab 18 Jahren abgebrannt werden.

Wenn Privatpersonen, zu einem anderen Zeitpunkt ohne professionelle Hilfe ein Kleinfeuerwerk zünden möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass genehmigt werden.
Als begründeter Anlass wird z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

Hinweis:
Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerke der Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) abbrennen.

Unterlagen:
  • Personalausweis (als Nachweis des Alters und des Wohnortes)
  • Antrag in schriftlicher Form (mindestens 2 Wochen vorher)

In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass und das Datum der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr