|
| Feuerwerk (Abbrennerlaubnis) |
|
Zuständig:
Kleinfeuerwerke Nur an Silvester (am 31. Dezember und 1. Januar) dürfen Kleinfeuerwerke der Klasse II von Privatpersonen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Wenn Privatpersonen, zu einem anderen Zeitpunkt ohne professionelle Hilfe ein Kleinfeuerwerk zünden möchten, kann dies von der zuständigen Behörde aus begründetem Anlass genehmigt werden. Als begründeter Anlass wird z.B. eine Goldene Hochzeit, ein runder Geburtstag oder ein sonstiges Jubiläum angesehen. Auf die Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung besteht jedoch kein Rechtsanspruch. Hinweis: Auch mit einer solchen Ausnahmegenehmigung dürfen Privatpersonen keine Feuerwerke der Klassen III (Mittelfeuerwerk), IV (Großfeuerwerk) oder T (pyrotechnische Gegenstände für technische Zwecke) abbrennen. Unterlagen:
In diesem Antrag sollten Sie mindestens den Anlass und das Datum der Veranstaltung sowie den Veranstaltungsort angeben. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|