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| Familienbuch |
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Zuständig:
Das Familienbuch war in Deutschland bis zum 31. Dezember 2008 nach damaligem Personenstandsrecht eine Art Register, das im Anschluss an eine Eheschließung von dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen wurde, angelegt wurde. Bei Anlegung des Familienbuchs wurden die Personalien der Ehegatten (Name, Beruf, Ort und Tag der Geburt und der Eheschließung, evtl. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft), Name und (letzter) Wohnort der Eltern der Ehegatten und die Staatsangehörigkeit der Ehegatten eingetragen. Für nach dem 1. Januar 2009 geschlossene Ehen werden keine Familienbücher mehr angelegt. Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, das Sie bei Ihren Eltern finden oder für eine bereits früher geschlossene Ehe selbst daheim haben. Dieses Familienbuch liegt bei dem Standesamt, bei dem die betreffende Ehe geschlossen wurde. Es enthält auch spätere Änderungen wie Scheidung, Tod eines Ehegatten, Kinder, Namens- und Religionsänderungen. Die Abschrift aus dem ehemaligen Familienbuch ist eine Kopie des Originalfamilienbuches. Die Abschrift wird mit einem Beglaubigungsvermerk versehen und ist in der Regel bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen, wenn Sie schon einmal verheiratet waren. Gebühr für die Ausstellung einer beglaubigten Abschrift: 10,00 € Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
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