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Start / A - Z / Fahrerlaubnisantrag
Fahrerlaubnisantrag
  
Zuständig:

 Frau Axtner
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -12
 Kontaktformular
            Frau Diller
 Erdgeschoss, Zimmer 01 
 
 Tel. 08134/ 93 08 -11
 Kontaktformular

Im Antrag auf Fahrerlaubnis wird die Hauptwohnung von der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen bestätigt.

Gebühr 5,00 €

HINWEIS
Alle weiteren Schritte werden durch das Landratsamt durchgeführt.

Sinnvoll ist eine Anmeldung unter Ausschöpfung gesetzlich geregelter Fristen. Diese Regelung besagt, dass eine Anmeldung zur Ausbildung ein halbes Jahr vor Erreichen des gesetzlichen vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von Fahrzeugen der gewünschten Fahrerlaubnisklasse möglich ist.

Für MOFA

 

14 ½ Jahre

Für Moped‘s und Kleinkrafträder

 

15 ½ Jahre

Leichtkraftrad (100km/h)

 

17 ½ Jahre

Motorrad ohne Leistungsbeschränkung bei Direkteinstieg

 

24 ½ Jahre

Für Auto

 

17 ½ Jahre

Für Auto (Führerschein mit 17)

 

16 ½ Jahre


Benötigte Unterlagen

  • Passbild
  • Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Bearbeitungsgebühr
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Im Fahrerlaubnisantrag wird dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt welche Fahrerlaubnisklassen man erwerben möchte. Falls eine Doppelklasse(z. B. Auto und Motorrad) erworben werden soll, ist es sinnvoll beide Klassen auf einem Antrag zu erfassen, da dann nur einmal die Gebühr entrichtet werden muss.

Nach Prüfung des Antrages wird der Führerschein gemäß den Daten im Antrag in der Bundesdruckerei hergestellt und dem Straßenverkehrsamt zur Weiterleitung an die Prüfstelle (TÜV) zugesandt. Der Fahrprüfer händigt den Führerschein dann nach bestandener Prüfung aus.




Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen
Schulstraße 14
85235 Odelzhausen
Tel. 08134/ 93 08 -0
Fax 08134/ 93 08 -44

Parteiverkehr:

 
 Vormittag  Nachmittag
 Montag  8:00 - 12:00 Uhr    
 Dienstag  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Mittwoch  8:00 - 12:00 Uhr  
 
 Donnerstag 
 8:00 - 12:00 Uhr  
 16:00 - 18:00 Uhr  
 Freitag  8:00 - 12:00 Uhr