|
| Abmeldung (Wegzug) |
|
Zuständig:
Meldepflicht: Im Regelfall des Inlandsumzugs, also des Auszugs aus einer Wohnung verbunden mit dem anschließenden Bezug einer neuen Wohnung im Bundesgebiet, besteht keine Abmeldepflicht mehr. In diesen Fällen ersetzt die Anmeldung für die neue Wohnung (mit anschließender Rückmeldung zwischen den Behörden) die Abmeldung der bisherigen Wohnung. Ausnahmen - Eine Abmeldepflicht besteht in folgenden Fällen:
Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|