Stellen Sie gewerbsmäßig Lebensmittel her oder haben Sie ehrenamtlich bei Vereinsveranstaltungen oder anderen öffentlichen Veranstaltungen mit Lebensmitteln zu tun? Behandeln Sie Lebensmittel, oder bringen diese in den Verkehr?
Dann brauchen Sie die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen für den Umgang mit Lebensmitteln nach §§ 42 und 43 des Infektionsschutzgesetzes.

Diese Belehrungen führte das Gesundheitsamt Dachau bisher jeweils dienstags und donnerstags  in Präsens durch. Künftig ist die Belehrung zusätzlich auch online möglich.

Weitere Informationen und Buchungstermine zur Online-Belehrung finden Sie unter www.landratsamt-dachau.de/belehrung-ifsg .

Die Kosten für eine Belehrung belaufen sich auf 14 €.