| Kindergarten |
|
Zuständig:
Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes im Kindergarten nachdenken. Der Kindergarten ermöglicht es den Kindern mit Gleichaltrigen zusammen zu sein und den Eltern ihrer Tätigkeit nachzugehen, in dem Wissen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt. Aufgenommen werden Kinder von 3 Jahren bis zum beginn der Schulpflicht. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit und die Einzelheiten des Betreuungsverhältnisses werden durch die Kinderhausbenutzungssatzung und die Einrichtungskonzeption in Verbindung mit Ihrer Anmeldung geregelt. Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist die Kinderhausgebührensatzung. Für das Kinderhaus „St. Michael“ in Pfaffenhofen a.d. Glonn sind folgende monatliche Kindergartengebühren festgesetzt:
Bei Inanspruchnahme von Mittagessen wird dieses mit 3,00 € pro Essen abgerechnet. Die Bezahlung erfolgt nach § 3 der Kindergartengebührensatzung durch Bankeinzug. Einzugsermächtigung. Nähere Informationen zum Kindergarten erhalten Sie von der Sachbearbeiterin der Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen. Verwaltungsgemeinschaft Odelzhausen Schulstraße 14 85235 Odelzhausen Tel. 08134/ 93 08 -0 Fax 08134/ 93 08 -44 Parteiverkehr:
|