Hier finden Sie Angaben, an wen Sie sich mit Fragen bezüglich der Wasserversorgung und zum Thema Abwasser wenden können.

Die Abwasserentsorgung ist nach dem Bayerischen Wassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Sie bauen und betreiben dazu Kanalnetze (zur Abwassersammlung und -ableitung) und Kläranlagen (zur Abwasserbehandlung).
Abwasser darf nur dann in Gewässer eingeleitet werden, wenn seine Beschaffenheit bestimmte Mindestanforderungen erfüllt, die bundeseinheitlich im Wasserhaushaltsgesetz festgelegt und in der Abwasserverordnung konkretisiert sind.
Damit die Gemeinden das Abwasser erfassen und die Anforderungen einhalten können, regeln sie den Umgriff des zu kanalisierenden Gemeindegebiets sowie die Anforderungen an die Art und Beschaffenheit des von den Haushalten und den Gewerbebetrieben in die Kanalisation einzuleitenden Abwassers durch die gemeindliche Entwässerungssatzung.

Haben Sie Fragen zur Abwasserbeseitigung (Kanalanschlussmöglichkeiten, Anschluss- und Benutzungszwang, Höhe der Beiträge, Abwasserreinigung, Ablaufwerte der Kläranlage etc.), so wenden Sie sich am besten zunächst an Ihre Gemeinde.

So schonen Sie die Kläranlage - und auf lange Sicht Ihren Geldbeutel!

Das WC ist kein Mülleimer!!! Abfälle und gefährliche Stoffe dürfen nicht über die WC-Spülung oder Kanalschächte ins Abwasser gelangen. Hygieneartikel, Speisefette und Chemikalien verursachen Probleme und Störungen im Kanal und in der Kläranlage, behindern die Reinigung des Abwassers und erhöhen die