Steuern, Gebühren und Abgaben

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

Der Hebesatz beträgt 390%

Grundsteuer B (für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke)

Der Hebesatz beträgt 350%

Gewerbesteuer

Der Hebesatz beträgt 320%

Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wurde reformiert. Bis 2024 berechnet sich die Grundsteuer noch wie bisher nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen.Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Unter www.grundsteuer.bayern.de erhalten sie nähere Informationen dazu.