Neue Regelungen ab Mai 2025 für Fotodienstleistende zur Lichtbild-aufnahme für Ausweisdokument

Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Ausweisdokumente digital in Behörden oder bei Fotodienstleistern angefertigt. Beantragte Ausweisdokumente können dann auch per Post nach Hause geschickt werden.

Ab dem 1. Mai 2025 treten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier Personalausweisportal - Startseite - Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025

und in der angefügten pdf-Datei.